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Die Finanzierung der Gemeinde

Wer soll das bezahlen?

Wie in allen Gemeinden, so bilden auch bei uns die „Kirchensteuern“ die Grundlage der Finanzierung des gesamten Gemeindehaushaltes. Aber eigentlich sind es gar keine Steuern, denn unser Kirchbeitrag unterliegt keinem Einzug durch ein staatliches Finanzamt. Gezahlt wird direkt an die Gemeinde, an das „Finanzamt“ im Haus. Jedes Gemeindeglied ermittelt die Höhe seines Kirchbeitrags anhand einer Orientierungstabelle und legt – je nach seiner persönlichen Situation, aber auch in Verantwortung vor der Gemeinde - die Beitragssumme selbst fest. Als Richtschnur gelten 1% bis 1,5% der Bruttoeinkünfte.

Das Geld, das wir bezahlen, kommt uns allen zugute. Es wird ausschließlich für gemeindliche Ausgaben eingesetzt, das heißt für Personal-, Sach- und Betriebskosten, die nötig sind, um das bestehende Angebot an Gemeindeveranstaltungen aufrecht zu erhalten.

 
Das Bistro – willkommene Erholung nach dem Bummel durch’s kurfürstliche Dresden

Das Kirchgeldaufkommen allein kann jedoch die Ausgaben nicht decken. Alle Bereiche sind auf zusätzliche Einnahmen, einschließlich Spenden, angewiesen. So sollen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ( Restaurant, Wohnungen, Gästezimmer, Gemeinderäume, Kanonenhof ) die Absicherung der Finanzierung gewährleisten. Nur in diesem „unternehmerischen Verbund“ ist die Gemeinde lebensfähig.